Als Fachanwältin für Familienrecht
vertrete ich Sie zusätzlich auch in folgenden Rechtsgebieten:
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Die Kanzlei vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber im Bereich der außergerichtlichen Beratung und Tätigkeit sowie im gerichtlichen Verfahren.
Sie haben Fragen zu einem Vertrag? Sie möchten wissen, ob Sie von einem Vertrag zurücktreten, diesen kündigen, anfechten oder widerrufen können?
Dann haben Sie eine Frage zum allgemeinen Zivilrecht. Die Fachrichtung allgemeines Zivilrecht umfasst alle Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln. Grundlage hierfür ist das BGB (bürgerliches Gesetzbuch). Zahlreiche Sonderregelungen und Spezialgesetze ergänzen diese Rechtsgrundlagen.
Der Bereich des allgemeinen Zivilrechts umfasst u. a.
- Überprüfung und Durchsetzung von Vertragsinhalten
- Erstellung von Vertragsentwürfen
- Fragen der Verjährung von Ansprüchen
- Zulässigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Prüfung und Geltendmachung von vertraglichen Gewährleistungsansprüchen
- Forderungseinzug (Inkasso)
Zu unserem Aufgabengebiet gehört die Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Zivilrechts, die Prozessvorbereitung und Prozessführung, das selbständige Beweissicherungsverfahren, die Durchsetzung von Titeln im Wege der Zwangsvollstreckung, sowie der Schutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen.
Grundlage der Arzthaftung ist der Behandlungsvertrag. Nach diesem Vertrag schulden die behandelnden Ärzte ihren Patienten die Einhaltung der ärztlichen Sorgfaltspflichten. Verletzen sie diese, können sie dafür haftbar gemacht und zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verpflichtet werden.
Die ärztlichen Pflichten und möglichen Verstöße sind mannigfaltig. Sie lassen sich im Wesentlichen eingruppieren in Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler, Dokumentationsversäumnisse und sonstige Pflichtverstöße.
Die Vertretung von Patienten bei der Feststellung und Durchsetzung von Behandlungsfehlern und ihren Folgeansprüchen gehört zum Aufgabengebiet der Kanzlei.
Wegen der Komplexität an rechtlichen Problematiken gerade im Falle einer ehelichen Trennung - nur stellvertretend seien die Bereiche Zugewinnausgleich, Ehegatten- und Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht und ehelicher Hausrat genannt - ist eine anwaltliche Beratung möglichst schon im Vorfeld des gerichtlichen Verfahrens angezeigt.
Gerade im Bereich der Ehescheidung ist es häufig möglich, durch die Herbeiführung von Einigungen im Vorfeld, z. B. durch Abschluss einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung, die Notwendigkeit streitiger gerichtlicher Entscheidungen möglichst gering zu halten. Dieses ist insbesondere auch im Kosteninteresse der Beteiligten sinnvoll, damit mit der Scheidung keine größeren als die notwendigen wirtschaftlichen Einbußen verbunden werden.
Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung dennoch erforderlich werden, vertreten wir die Mandanteninteressen selbstverständlich auch im familiengerichtlichen Scheidungsverfahren und sonstigen familienrechtlichen Prozessen.
Bei Streitigkeiten zwischen Pächter.Innen und Verpächter.Innen, bei Streitigkeiten aus Tierkäufen und anderen das Landwirtschaftsrecht betreffenden Rechtsfragen helfen wir Ihnen ebenfalls gerne weiter. Auch die Vertretung von Landwirt.Innen gegenüber Behörden, insbesondere im Zusammenhang mit Prämienansprüchen etc. gehört zu unserem Tätigkeitsfeld.
Das Mietverhältnis bietet eine Menge Potential für Streitigkeiten zwischen Mieter.Innen und Vermieter.Innen. Es gibt kaum jemanden, der nicht schon einmal einen Mietvertrag abgeschlossen hat, sei es als Mieter.In oder als Vermieter.In.
Da der Wohnraum für den Einzelnen eine hohe Bedeutung hat, liegen bei mietrechtlichen Konflikten die Nerven häufig auf beiden Seiten blank. Die Dinge sind hierbei oft nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Ärger glauben.
Unklarheiten über die Rechte und Pflichten der einzelnen Parteien bilden vielfach die Grundlage für juristische Auseinandersetzungen Dabei ist nahezu jedes Problem individuell. Bereits die Mietverträge selbst lassen häufig Fragen aufkommen. Darüber hinaus führen Mängel an der Mietsache, Kündigungen, Schönheitsreparaturen, Mietminderungen und Nebenkosten zum Streit.
Im Bereich des Mietrechts werden durch die Kanzlei sowohl Vermieter.Innen als auch Mieter.Innnen bezüglich sämtlicher, im Bereich des Mietrechts auftretenden Fragen und Probleme vertreten. Dies umfasst die sinnvolle und interessengerechte Gestaltung von individuellen Miet- oder Pachtverträgen ebenso wie die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr aller daraus ableitbarer Ansprüche (hierbei insbesondere Mietminderung, Mängelbeseitigung, Nebenkostenabrechnungen oder Räumungsansprüche) – auch in gewerblichen Mietfragen.
Beschuldigter einer Straftat zu sein, ist für die meisten Bürger nicht vorstellbar. Das geschieht jedoch leichter, als viele denken. Da kann es genügen, aus Unachtsamkeit vergessen zu haben im Bus einen Fahrschein zu lösen oder diesen zu entwerten, und man wird des „Schwarzfahrens“ verdächtigt. Ein eskalierter Streit mit den Nachbarn kann zu gegenseitigen Strafanzeigen führen. Ein Glas auf der Party zu viel getrunken und dann mit dem Auto nach Hause gefahren, schon ist eine Straftat verwirklicht. Tatsache ist, dass sich faktisch jeder schon einmal strafbar gemacht hat.
Was aber tun, wenn man dabei erwischt wurde oder viel schlimmer, wenn man unschuldig einer Straftat verdächtigt wird?
Im Strafrecht vertreten wir Sie sowohl im Bereich der Ordnungswidrigkeiten, des Verkehrsstrafrechts als auch in sonstigen Strafverfahren (u. a. wegen des Vorwurfs der Körperverletzung, der Nötigung, des Diebstahls, der Untreue, der Unterschlagung, sowie bei Urkundsdelikten, Betrugsstraftaten, Betäubungsmitteldelikten etc.)
Insbesondere Herr Rechtsanwalt Michael Bonn, welcher in Bürogemeinschaft in unserer Kanzlei als Fachanwalt für
Strafrecht tätig ist, ist hier der richtige Ansprechpartner für Sie.
Unter dem Begriff Sozialrecht fassen wir den gesamten Bereich staatlicher Leistungsverwaltung gegenüber dem privaten Bürger / der privaten Bürgerin zusammen. Das heißt, immer wenn der Bürger / die Bürgerin von einer Behörde eine geldwerte Leistung begehrt, handelt es sich um einen Bereich des Sozialrechts.
Im Bereich des Sozialrechts beginnt unsere Tätigkeit häufig schon bei der Beratung im Zusammenhang mit der Stellung von Anträgen auf Versicherungsleistungen wie Arbeitslosengeld, Renten, Verletztenrente, Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) etc.
Auf der zweiten Ebene erfolgt die Beratung und Tätigkeit im Zusammenhang mit der Durchführung eines Widerspruchsverfahrens für den Fall, das die Behörde eine begehrte Leistung nicht oder nicht im vollen Umfang gewährt hat.
Auf der dritten Ebene steht sodann die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber den eine Leistung verweigernden Behörden.
Das Wohnungseigentumsgesetz regelt die Rechtsverhältnisse bei Wohnungseigentumsanlagen. Dazu gehört u. a. die Zuordnung von Gebäudeteilen zum Gemeinschafts- und zum Sondereigentum, die Rechte und Pflichten der Eigentümer.Innen, der Eigentümerversammlung und des Verwalters / der Verwalterin, sowie auch die Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlungen.
Hier übernehmen wir die Strafverteidigung im Zusammenhang mit sämtlichen Verkehrsstraftaten, sowie in Ordnungswidrigkeitenverfahren (u. a. Alkohol im Straßenverkehr, Fahrerflucht, Verstöße gegen die StVO).
Im Bereich des Verkehrszivilrechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten / Mandantinnen bei allen Fragen des Schadensersatzes im Zusammenhang mit Straßenverkehrsunfällen. Hierzu gehört nicht nur die berechtigte Durchsetzung materieller Schäden (Reparaturkosten, Ansprüche auf Wertminderung, Heilkosten, Nutzungsausfall, Verdienstausfallschäden usw.), sondern darüber hinaus auch die Geltendmachung immaterieller Schäden (u. a. Schmerzensgeldansprüche).